Bauvorschriften für 12-Fuß-Dinghies der Flotte Nord

 

Die Konstruktionspläne stehen derzeit zur Diskussion. Es wird angestrebt sie zur Saison 2007 neu zu veröffentlichen.

1.Baupläne:

Die Baupläne der Werft "de Bredendam" sind gültig und einzuhalten. Auch der Ratzeburger 12er von Bootswerft Sager ist zulässing.


2.Segel:

Das Segel ist nach dem Segelriss der Werft anzufertigen. Zusätzlich wird eine Mittelbreite wie folgt vermaßt: Von Mitte Achterliek zum Anschlagpunkt der Rah beträgt das Maß 2,59 m. Ein Fenster im Segel bis zur maximalen Größe von O,4 qm ist an geeigneter Stelle zulässig. Segellatten und Lattentaschen sind nicht erlaubt. Das Segeltuch muss aus gewebtem Material bestehen. Als gewebtes Material sind Stoffe anzusehen, bei denen sich die Fasern ohne Filmrückstände voneinander trennen lassen. Kevlarfasern bzw. Mylarfolie in den Segeln sind nicht gestattet. Das Tuchgewicht beträgt 170 bis 200 g/qm. Kopfbretter oder Kopfhölzer aus Aluminiumblech, Holz, Leder oder anderem Material sind nicht zulässig. Eine Verstärkung des Tuches durch Dopplungen sind jedoch vonnöten. Alle Segelmaße sind Maximalmaße. Der Baum muss ab Hinterkante Mast nach 3,7 m eine 1,0 cm breite Messmarke führen und das Segel muss innerhalb dieser Marke gefahren werden. Das Klassenzeichen besteht aus: 12´- GER ..., Farbe: beliebig Die Mindestgrößen für das Klassenzeichen, den Nationalitätsbuchstaben und die Unterscheidungsnummer beträgt: Höhe 300 mm, Breite 210 mm (ausgenommen die Ziffer "1"), Strichstärke = 45 mm. Der Abstand zwischen den benachbarten Buchstaben und Ziffern muss 60 mm betragen.


3.Spieren:

Die drei Spieren sind aus gewachsenem oder verleimtem Vollholz anzufertigen.

Die Position des quadratischen Mastfußes darf während einer Wettfahrt nicht verändert werden.

Ein Masttopbeschlag ist zulässig.

In Abänderung der Werftbaupläne dürfen die Spieren im Neuzustand nicht vorgebogen sein.


4.Ruderanlage:

Die Ruderanlage muß der Werftzeichnung entsprechen, feststehend und aus Holz gefertigt sein.


5.Schwert:

Das Schwert muss aus Stahl bzw. nichtrostendem Stahl bestehen.

Die Form des Schwertes ergibt sich aus der Werftzeichnung.

Die Schwerttalje muss einseitig gefahren werden.


6.Sonstiges:

Auf jeder Seite der mittleren Ducht darf auf der Unterseite je eine Curryklemme o.ä. angebracht und wahlweise belegt werden.

Das Großfall und der Vorliekstrecker sind auf den Belegnägeln zu fahren (bei viel Wind eine Kann-Vorschrift). Das Unterliek wird fest gefahren, d.h. ohne Klemme (dies wird zur Zeit diskutiert).

Das Segel muss an allen Lieken angereiht (wahlweise Einzelbändselung) gefahren werden.

Außer den Blöcken für den Baumniederholer müssen alle anderen Blöcke aus Holz (mit Messingrolle) sein.

Wantenspanner sind erlaubt.

Pinnenausleger sind gestattet. Auch ein Bändsel am Pinnenende ist zulässig. Die Länge der Pinne samt Pinnenausleger wird noch diskutiert (65 - 85 cm).


7.Sicherheitsvorschriften:

Alle Jollen, die keine festeingebauten Auftriebskörper haben, müssen mindestens drei Auftriebsschläuche zu je 60 Litern fahren.

Die Boote sollten mit zwei Personen gesegelt werden, eine Einzelperson ist auch erlaubt.

Doppelböden sind zulässig.

Pumpen sind zulässig, dürfen aber während einer Regatta nicht benutzt werden (Disqualifikation), außer in Notsituationen, d.h. Gefahr für Leib und Leben.


8.Ausrüstung:

Das Boot ist regattamäßig auszurüsten mit:

1 Schleppleine (Schwimmleine) von 15 m Länge und 8 mm Durchmesser

1 Festmacherleine (Schwimmleine), die ständig am Bug angeschlagen sein muss, von mindestens 5 m Länge und 8 mm Durchmesser.

1 Ösfass, Schöpfer, Eimer o.ä.

1 Paddel oder Riemen

2 Schwimmwesten bei einer Regattabesatzung von zwei Personen, wenn nichts anderes bestimmt wird.

Anker und Ankerleine sind nicht vorgeschrieben.


9.Wiedergutmachung:

In Abänderung der Regattaregeln wird eine Kollision mit einem anderen Boot, einer Tonne, Wendemarke o.ä. nur mit einem Kringel von 360º bestraft.

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